Eingliederungszuschuss

Quelle: BA-Mediathek, Agentur für Arbeit

Sie sind Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber und möchten einen Mitarbeiter einstellen, der noch nicht über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt oder bei dem die Einarbeitung über den üblichen Rahmen hinausgeht?

Wir können Sie mit dem Eingliederungszuschuss unterstützen. Der Eingliederungszuschuss ist ein zeitlich befristeter Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Dieser soll die geringere Leistung der neuen Arbeitskraft ausgleichen. Förderhöhe und Dauer hängen immer vom jeweiligen Einzelfall ab. Ältere Arbeitnehmer über 50 Jahre sowie schwerbehinderte Menschen stellen einen Personenkreis dar, der in besonderer Weise gefördert werden kann.

WICHTIG: Anträge müssen vor Einstellung (das heißt: vor Abschluss des Arbeitsvertrages und vor dem Tag der Arbeitsaufnahme) gestellt werden.

Wenn Sie Interesse an einer Förderung haben, sprechen Sie gerne unsere Betriebsakquisiteure an jobcenter-mainz.betriebsakquisiteure@jobcenter-ge.de.