Trägerversammlung

Die Trägerversammlung (§44c Sozialgesetzbuch II) findet an vier Terminen im Jahr statt und entscheidet über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Bestimmungen des Jobcenters.

Die Mitglieder der Trägerversammlung setzen sich zusammen aus drei Mitgliedern der Agentur für Arbeit Mainz, drei Mitgliedern der Stadtverwaltung Mainz und aus der Geschäftsführung des Jobcenter Mainz.