Weitere Bedarfe
Für spezielle Lebenssituationen können je nach Notwendigkeit und Anspruch weitere Leistungen gewährt werden
Mehrbedarfe
In folgenden Fällen besteht Anspruch auf einen Mehrbedarf:
- Schwangerschaft
Für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche - Alleinerziehend
Für Alleinerziehende, abhängig von der Anzahl und dem Alter der Kinder - Behinderung
Für Menschen mit Behinderung, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB IX beziehen - Kostenaufwändige Ernährung
Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen eine bestimmte teurere Ernährungsform einhalten müssen und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können - Laufender besonderer Bedarf
Soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, laufender Bedarf besteht, z.B. Kosten für Umgangs- und Besuchsrechte der Kinder - Warmwasser
Sofern Warmwasser nicht zentral aufbereitet und über die Heizkosten abgerechnet wird
Einmalige Leistungen
Sie können einmalige Leistungen erhalten für:
- Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte
- Erstausstattung für Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt und in speziellen Einzelfällen
- Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen, sowie die Miete von therapeutischen Geräten