Weitere Bedarfe

Für spezielle Lebenssituationen können je nach Notwendigkeit und Anspruch weitere Leistungen gewährt werden

Mehrbedarfe

In folgenden Fällen besteht Anspruch auf einen Mehrbedarf:

  • Schwangerschaft
    Für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche
  • Alleinerziehend
    Für Alleinerziehende, abhängig von der Anzahl und dem Alter der Kinder
  • Behinderung
    Für Menschen mit Behinderung, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB IX beziehen
  • Kostenaufwändige Ernährung
    Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen eine bestimmte teurere Ernährungsform einhalten müssen und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können
  • Laufender besonderer Bedarf
    Soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, laufender Bedarf besteht, z.B. Kosten für Umgangs- und Besuchsrechte der Kinder
  • Warmwasser
    Sofern Warmwasser nicht zentral aufbereitet und über die Heizkosten abgerechnet wird

Einmalige Leistungen

Sie können einmalige Leistungen erhalten für:

  • Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte
  • Erstausstattung für Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt und in speziellen Einzelfällen
  • Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen, sowie die Miete von therapeutischen Geräten