Vermittlungsbudget

Aus dem Vermittlungsbudget können Ausbildungssuchende sowie von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende und Arbeitslose gefördert werden, wenn dieses für die berufliche Eingliederung erforderlich ist.

Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten, soweit der Arbeitgeber oder Dritte gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird.

Zu diesen Leistungen gehören:

  • Bewerbungskosten
  • Mobilitätskosten
  • Kosten für Arbeitsmittel
  • Kosten für Nachweise
  • Kosten zur Unterstützung der Persönlichkeit

Auf diese Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Leistungen müssen vor der Arbeitsaufnahme oder dem Eintritt in ein Ausbildungsverhältnis, bzw. vor der Kostenentstehung bei der zuständigen Integrationsfachkraft im Jobcenter Mainz beantragt werden.

Ob bzw. in welcher Höhe diese Kosten vom Jobcenter übernommen werden, wird stets im Rahmen einer individuellen Ermessensentscheidung durch die zuständige Integrationsfachkraft entschieden.

Für weitere Informationen zu diesem Thema kommen Sie gerne auf uns zu oder wenden Sie sich an Ihre zuständige Integrationsfachkraft.