Bürgergeld

Quelle: BA-Mediathek, Agentur für Arbeit

Der Regelbedarf ist Bestandteil von Bürgergeld und soll Ihr Geld zum Leben, aber auch einmalige Ausgaben, abdecken. Er wird vom Gesetzgeber festgelegt.

Er umfasst insbesondere:

  • Ernährung
  • Körperpflege
  • Hausrat
  • Bekleidung
  • Haushaltsstrom
  • Telefon/Internet
  • Teilhabe am kulturellen Leben
  • Bedürfnisse des täglichen Lebens

Für den Regelbedarf erhalten Sie einen monatlichen Pauschalbetrag zur freien Verfügung.

Die genauen Beträge finden Sie hier: Bürgergeld (Link zur Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS))