Bürgergeld
Der Regelbedarf ist Bestandteil von Bürgergeld und soll Ihr Geld zum Leben, aber auch einmalige Ausgaben, abdecken. Er wird vom Gesetzgeber festgelegt.
Er umfasst insbesondere:
- Ernährung
- Körperpflege
- Hausrat
- Bekleidung
- Haushaltsstrom
- Telefon/Internet
- Teilhabe am kulturellen Leben
- Bedürfnisse des täglichen Lebens
Für den Regelbedarf erhalten Sie einen monatlichen Pauschalbetrag zur freien Verfügung.
Die genauen Beträge finden Sie hier: Bürgergeld (Link zur Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS))