Umwandlungsprämie

Quelle: BA-Mediathek, Agentur für Arbeit

Als Unternehmen möchten Sie einen bestehenden Minijob (bis 520.- Euro / Monat) in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis umwandeln?

Wir können Sie dabei mit einer Umwandlungsprämie unterstützen.

Die Höhe der Umwandlungsprämie ist einerseits abhängig von der Höhe des Bruttolohnes und andererseits von der Art des Arbeitsverhältnisses, d.h. befristet oder unbefristet.

WICHTIG: Die Förderanfrage ist vor Abschluss des neuen Arbeitsverhältnisses zu stellen.

Sind Sie interessiert? Sprechen Sie uns an! Wir, die Betriebsakquisiteure beraten Sie gerne:

Mail: jobcenter-mainz.betriebsakquisiteure@jobcenter-ge.de