Vorrangige Leistungen
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, müssen Sie sogenannte vorrangige Leistungen beantragen, wenn Sie auf diese Anspruch haben. Damit sind finanzielle Hilfen von anderen Einrichtungen gemeint, die Ihnen oder Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft zustehen.
Vorrangige Leistungen sind zum Beispiel:
Wenn Sie trotz Einkommen und vorrangiger Leistungen hilfebedürftig sind, können Sie Ihr Einkommen zusätzlich mit Bürgergeld ergänzen.
Gesonderter Hinweis:
Erzielen Sie Einkommen, haben Sie alternativ auch die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen. Die Höhe des Anspruchs auf Wohngeld (ggf. in Verbindung mit Kinderzuschlag) kann eventuell höher sein als Ihr Anspruch auf Bürgergeld. Prüfen Sie anhand der Verlinkungen welcher Anspruch für Sie vorteilhafter ist.