Betriebliches Praktikum (MAG)

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber (kurz: MAG) werden umgangssprachlich gerne auch als Praktikum bezeichnet.

Um festzustellen, ob ein potentieller Arbeitnehmer für eine zu besetzende Stelle geeignet ist, kann mit Abstimmung des Jobcenter Mainz ein Praktikum zur Arbeitserprobung durchgeführt werden.

Um Arbeitsuchenden die für den ersten Arbeitsmarkt notwendigen Kenntnisse zu vermitteln, können ebenfalls Praktika zur Qualifizierung des Bewerbers durchgeführt werden.

Voraussetzung für die Förderung ist u. a., dass die Einwilligung des Jobcenters Mainz erfolgt und das Praktikum geeignet und angemessen ist, die Eingliederungsaussichten zu verbessern.

Nähere Informationen über die individuellen Voraussetzungen sind gemeinsam mit der Integrationsfachkraft des Kunden/der Kundin zu klären.