Kosten der Unterkunft

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Kosten der Unterkunft und Heizung werden, soweit sie angemessen sind bei der Berechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II berücksichtigt. Sofern die Kosten der Unterkunft die festgesetzten Bedarfe nicht überschreiten, können Miet- und Heizkosten vom Jobcenter übernommen werden.

Die aktuellen Mietobergrenzen (Kaltmiete inkl. Nebenkosten ohne Heizkosten) können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.

Der Nachweis der Kosten ist mit einer Mietbescheinigung bzw. dem Mietvertrag zu erbringen. Zusätzlich können tatsächlich anfallende Heizkosten übernommen werden, wenn diese angemessen sind.

Die Angemessenheitsgrenzen werden von der Landeshauptstadt Mainz auf Grundlage des örtlichen Mietniveaus wie folgt festgelegt:

Angemessene Mietkosten

Richtwerttabelle für angemessene Kosten der Unterkunft in der Stadt Mainz

1-Personen-
Haushalt
2-Personen-
Haushalte
3-Personen-
Haushalte
Kaltmiete480,00 €570,00 €760,00 €
Kalte Nebenkosten100,00 €110,00 €140,00 €
Bruttokaltmiete580,00 €680,00 €900,00 €
4-Personen-
Haushalte
5-Personen-
haushalte
6-Personen-
Haushalte
Kaltmiete850,00 €1050,00 €1.300,00 €
Kalte Nebenkosten150,00 €180,00 €200,00 €
Bruttokaltmiete1000,00 €1.230,00 €1.500,00 €

Bei Haushalten mit mehr als sechs Personen ist der Betrag für einen 6-Personenhaushalt für jede weitere Person um 184,00 € zu erhöhen. Bei Wohngemeinschaften werden geringere Beträge angesetzt und individuell berechnet.

Umzug

Bevor Sie in Mainz umziehen und einen neuen Mietvertrag unterschreiben, sind Sie verpflichtet, eine Zusicherung der Kostenübernahme durch das Jobcenter einzuholen. Eine Zusicherung ist nur möglich, wenn der Umzug erforderlich ist und die Mietkosten für die neue Wohnung angemessen sind.

Eventuell anfallende Umzugskosten und eine Kaution können daher auch nur übernommen werden, wenn Sie eine Zusicherung erhalten haben.

Bei Umzug außerhalb der Stadt Mainz wenden Sie sich vor Anmietung der Wohnung an das dort zuständige Jobcenter.

Kaution

Wenn Sie für den geplanten Umzug eine Zusicherung durch das Jobcenter bekommen haben, und in der neuen Wohnung eine Mietkaution zu zahlen ist, kann diese darlehensweise im Rahmen des SGB II übernommen werden. Das Darlehen wird dann in der Regel in monatlichen Raten mit Ihren laufenden Leistungen verrechnet.

Bei Umzug außerhalb der Stadt Mainz ist für die Übernahme der Kaution die neue Behörde zuständig. Sollten Sie ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen, werden nur die angemessenen Unterkunftskosten übernommen.

Stromkosten

Der Haushaltsstrom ist Bestandteil der Regelleistung und wird nicht bei den Kosten der Unterkunft zusätzlich gewährt. Das heißt, dass Sie von Ihren monatlichen Regelleistungen auch den Haushaltsstrom bezahlen müssen. Das gilt auch für eventuelle Nachzahlungen aus der jährlichen Stromabrechnung. Bitte beachten Sie, dass das Jobcenter keine Nachzahlungen für Haushaltsstrom übernehmen kann.