Das steht im Bescheid

Die Anträge, Bescheide und Schreiben der Jobcenter werden Schritt für Schritt angepasst. Es kann sein, dass darin zunächst noch die Begriffe „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“ auftauchen.
Lassen Sie sich davon nicht verunsichern: Die Bescheide, Schreiben und Formulare sind dennoch gültig und werden sobald als möglich auf das Bürgergeld umgestellt.
Gleiches gilt für die angeführten Erklärvideos bzw. den Bescheiderklärer.

Wenn Sie einen Antrag stellen, bekommen Sie eine schriftliche Antwort. Diese Antwort nennt man Bescheid. Der Bescheid enthält die Entscheidung über Ihren Antrag und die Bewilligungsdauer. Mehr über den Bescheid erfahren Sie hier.

Sie erhalten einen Bescheid, wenn…

  • Ihr Antrag bewilligt wird,
  • Ihr Antrag abgelehnt oder nur teilweise bewilligt wird oder
  • sich die Höhe der Leistung ändert

Bescheiderklärer

Erklärvideos

Erklärvideo zum Antrag ALG II / Bürgergeld

Bescheiderklärer