Anspruch und Antrag

Quelle: Foto von Micheile Henderson auf unsplash.com

Damit Ihr Lebensunterhalt gesichert ist erhalten Sie und alle in Ihrer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen Bürgergeld.

Voraussetzung ist, dass Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind und damit mindestens folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.
  • Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
  • Sie sind erwerbsfähig und können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.
  • Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig

Erwerbsfähig bedeutet, dass Sie nicht wegen einer Krankheit oder einer Behinderung keine Arbeit aufnehmen können, bzw. weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten können. Wer nicht erwerbsfähig, aber leistungsberechtigt ist, kann Sozialgeld erhalten.

Hilfebedürftig bedeutet, dass das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und Sie den Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenem Einkommen oder durch erhebliches Vermögen bestreiten können.

Das Jobcenter Mainz ist für Ihren Antrag zuständig, wenn Sie im Stadtbereich Mainz wohnen. Pro Bedarfsgemeinschaft ist nur ein Antrag erforderlich.